Fristen · Arbeitslosengeld · Rente
In drei kurzen Schritten zu Ihren Meldefristen, dem Arbeitslosengeld und Ihren Rententerminen – am Ende können Sie alle Angaben noch anpassen.
Schritt 1 von 3
Ihr Name erscheint später auf dem Fahrplan. Das Geburtsdatum bestimmt Ihre Rententermine, der Eintritt Ihre Betriebszugehörigkeit.
Schritt 2 von 3
Diese Daten steuern Ihre Meldefristen und den Zeitpunkt der Besteuerung. Der Auszahlungsmonat liegt oft im Jahr nach dem Austritt – steuerlich meist günstiger.
Schritt 3 von 3
Optional: Wenn Sie den ALG-Bezug bewusst nach hinten schieben (Dispositionsjahr) oder Ruhens-/Sperrzeiten kennen, tragen Sie sie hier ein. Sonst einfach so lassen.
Ihr Fahrplan
Person
Austritt & Abfindung
Arbeitslosengeld I
Arbeitssuchend melden bis
–
–
Arbeitslos melden
–
–
ALG I – Dauer
–
–
ALG I – Zeitraum
–
Auszahlung
Regelaltersgrenze
–
abschlagsfrei
Früheste Rente (35 J.)
–
–
Timeline
Erscheint auf Ihrem Fahrplan. Optional.
Nur zur Info (Betriebszugehörigkeit). Für die ALG-Dauer zählt das Alter.
Zeitpunkt, ab dem Sie das Ende kennen – bestimmt die Meldefrist mit.
Oft im Jahr nach dem Austritt – steuerlich meist günstiger.
ALG-Anspruch freiwillig nach hinten schieben (§ 137 SGB III) – z. B. um Bezug und Rente zu takten.
Ruhens- (§ 158) und Sperrzeit (§ 159) verschieben den ALG-Beginn. Die genauen Werte nennt Ihnen die Agentur für Arbeit bzw. Ihre Beratung. 0 = unbekannt/keine.
Wichtiger Hinweis: Vereinfachte, unverbindliche Orientierung nach dem Rechtsstand 2026. Die ALG-Dauer unterstellt ausreichende Versicherungszeiten (bei langer Betriebszugehörigkeit i. d. R. erfüllt). Ruhens- und Sperrzeiten sind stark einzelfallabhängig und werden verbindlich nur von der Agentur für Arbeit festgelegt. Rententermine sind gesetzliche Grenzen; die tatsächliche Höhe hängt von Ihren Versicherungsjahren und Entgeltpunkten ab. Keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung – bitte im Einzelfall Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und ggf. Steuerberatung einbeziehen.