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Fünftelregelung & Netto-Abfindung

Was bleibt von Ihrer Abfindung netto übrig?

Schätzen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung – inklusive der Fünftelregelung (§ 34 EStG), die Sie sich über die Steuererklärung zurückholen. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei; es fällt nur Steuer an.

Veranlagung

Verheiratet mit Zusammenveranlagung? Dann „Zusammen“ – Werte gelten fürs Paar.

Noch keine Zahl? Schätzen Sie sie unten aus Gehalt und Betriebszugehörigkeit.

Alles außer der Abfindung – z. B. anteiliges Gehalt oder Mieteinnahmen. Arbeitslosengeld hier nicht eintragen (erhöht die Steuer aber real über den Progressionsvorbehalt).

Solidaritätszuschlag
Abfindung schätzen (Faustformel)

Faustformel: Monatsgehalt × Jahre × Faktor. Die tatsächliche Höhe wird verhandelt.

Netto-Abfindung (Schätzung)

von brutto

Netto Steuer
Einkommensteuer (mit Fünftelregelung)
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Steuer gesamt
Ersparnis durch die Fünftelregelung gegenüber der normalen Besteuerung. Sie wird nicht automatisch abgezogen – Sie beantragen sie in der Einkommensteuererklärung.

Effektiver Steuersatz auf die Abfindung:

Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG). Nicht berücksichtigt sind u. a. abziehbare Vorsorgeaufwendungen, der Progressionsvorbehalt (z. B. durch Arbeitslosengeld), weitere Sonderausgaben sowie die Soli-Milderungszone. Das Ergebnis ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Steuerberater.