Rente · Wartezeit · Abschlag
Übertragen Sie die Werte aus Ihrer Rentenauskunft. Der Rechner prüft, ob Sie zum gewünschten Datum die nötigen Versicherungsjahre haben, und zeigt Abschlag und Rentenhöhe.
Aus Ihrer Rentenauskunft
Der Monatsbetrag laut Rentenauskunft. Für einen frühen Ausstieg ohne weitere Beiträge nehmen Sie eher den Wert „aus bereits erreichten Entgeltpunkten“.
Wunsch-Rentenbeginn
Wartezeiten (laut Rentenauskunft)
Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63 mit Abschlag).
Optional
Rente ab Ihrem Wunschdatum
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Rentenart
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Abschlag
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Ihre Rententermine im Vergleich
Wichtiger Hinweis: Unverbindliche Orientierung nach dem Rechtsstand 2026. Der Abschlag (0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, max. 14,4 %) wird auf den von Ihnen eingetragenen Betrag angewendet. Wer früher aussteigt und nicht weiter einzahlt, sammelt weniger Entgeltpunkte – die tatsächliche Rente kann daher niedriger sein als der hochgerechnete Wert der Rentenauskunft. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung. Keine Rentenberatung.